Ist ein Militärdienst aus persönlichen, beruflichen oder medizinischen Gründen nicht möglich, müssen sich Armeeangehörige um eine Dienstverschiebung bemühen. Grundsätzlich gilt: Je früher, desto besser. Denn Ihre Truppe rechnet mit Ihnen. Ein Gesuch wird nur bei zwingenden Gründen bewilligt und wenn es der Dienst erlaubt. Verschobene Dienste (RS, UOS, OS, Kurse und/oder WK) müssen nachgeholt werden. Bis zu einem anderen Bescheid ist der Marschbefehl gültig.
Manchmal stimmen der militärische und der persönliche Kalender nicht überein. Kann eine solche Friktion nicht mit einem persönlichen Urlaub gelöst werden, dann ist ein Dienstverschiebungsgesuch notwendig. Dienstverschiebungsgesuche müssen spätestens 14 Wochen vor dem Dienst und schriftlich gestellt werden. Unbedingt beizulegen sind Bestätigungen vom Arbeitgeber, von der Bildungseinrichtung, etc. Je nach Grad und Funktion entscheiden unterschiedliche Stellen über das Gesuch. Dieses wird schriftlich beantwortet.
Gesuche, die zu spät eingereicht werden und von den zuständigen Stellen nicht mehr behandelt werden können, werden dem direkt vorgesetzten Kommandanten zugestellt, unter dem der Gesuchsteller den Dienst zu leisten hat. In einem solchen Fall hat der Militärdienstpflichtige gemäss Marschbefehl einzurücken.
richten Ihr Gesuch an die zuständige Militärbehörde ihres Wohnortskantons.
Reichen Sie Ihre Anfrage ein bei:
richten ihr Gesuch auf dem Dienstweg an:
Der Militärärztliche Dienst kann Sie von der Dienstleistung dispensieren, wenn ein dokumentiertes medizinisches Problem vorliegt. Hierfür ist ein Arztzeugnis notwendig.
Für die medizinische Beurteilung der Dienstfähigkeit sind zuständig:
Die mit der Betreuung der Truppe beauftragten Ärztinnen und Ärzte sind an die Entscheide der medizinischen Untersuchungskommissionen (UC) gebunden.
Armeeangehörige in Mannschaftsgraden senden ihr Arztzeugnis sowie medizinische Unterlagen in einem verschlossenen Umschlag der zuständigen Militärbehörde ihres Wohnkantons.
Unteroffiziere und Offiziere stellen das Dienstverschiebungsgesuch mit dem Arztzeugnis sowie medizinische Unterlagen in einem verschlossenen Umschlag dem entsprechenden Einheitskommandanten zu.
Reisefähige Kranke haben einzurücken und sich bei der sanitarischen Eintrittsmusterung zu melden. Nicht reisefähige Kranke haben ihrem Kommandanten spätestens auf den Einrückungstag das Dienstbüchlein sowie ein ärztliches Zeugnis, das die Reiseunfähigkeit ausdrücklich bestätigt, in einem verschlossenen Umschlag zuzustellen bzw. die Zustellung elektronisch anzukündigen.
Bei kurzfristigen Gesuchen ist es von Vorteil, zusätzlich eine Kopie des Dienstverschiebungsgesuches und des Arztzeugnisses direkt an den Militärärztlichen Dienst zu senden, um den administrativen Weg abzukürzen.